Auszug aus
der Zuchtordnung |
Voraussetzung für die Zuchtzulassung ist: |
1. die
Mitgliedschaft im 1. Deutschen Yorkshire-Terrier-Club eV. |
2.
eine anerkannte Ahnentafel: Es gelten alle Ahnentafeln des 1.DYC, KfT und CYT sowie alle Ahnentafeln von Yorkies, die international FCI-anerkannt bzw. in das Zuchtbuch des 1.DYC eingetragen sind. |
Anmerkung
zur Übernahme von Yorkshire-Terriern mit einer nicht
FCI/VDH-anerkannten Ahnentafel in das Zuchtbuch des 1.DYC eV: |
3. eine
Zuchtschaubewertung: Rüden und Hündinnen müssen auf einer Zuchtschau, bei der der 1.DYC die Sonderleitung innehatte oder selbst Veranstalter war, mindestens die Formwert- note »Sehr gut« erhalten haben. |
4. eine
Zuchtzulassungsprüfung: Die Teilnahme an einer Zuchtzulassungsprüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Hund Euro 30,00. Die Prüfungskommission für die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus zwei Zuchtrichtern des 1.DYC eV. |
5. Alle
Yorkshire-Terrier, die zur Zucht zugelassen werden sollen, müssen eine anerkannte Untersuchung auf Patellaluxation nachweisen. Zur Zucht zugelassene Hunde mit Patellaluxation Grad 2 dürfen nur von einem PL-freien Zuchtpartner angepaart werden (ausgenommen Auslandsdeckakte). Als anerkannte PL-Untersuchungen gelten alle tierärztlichen Gutachten. Für PL-Gutachten wird nur der vom VDH eV herausgegebene Vordruck anerkannt. Das Gutachten (rote und blaue Kopie) verbleibt beim Hauptzuchtwart. Das Mindestalter für PL-Untersuchungen (Rüden und Hündinnen) ist 12 Monate. |
6.
Kennzeichnung: Sofern der Yorkshire-Terrier im Herkunftsland nicht gechipt wurde und dort keine Tätowierpflicht besteht, müssen importierte Yorkshire-Terrier vor Vorstellung zur Zuchtzulassung tätowiert oder gechipt werden. |
7.
Prüfungs-Bewertungen: Als verbindliches Ergebnisse wird bei der Zuchtzulassungsprüfung vergeben: Zur Zucht zugelassen / Zur Zucht nicht zugelassen / Zurückgestellt. Die Zuchtzulassung kann auch unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. |
Anmeldung und Termine: Es finden mindestens vier ZZ-Prüfungen pro Jahr statt zeitlich und geographisch sinnvoll auf Deutschland verteilt. Eine Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung ist nur bei besonders gekennzeichneten Zuchtschauen möglich siehe Vereinsorgan YTJ oder im Internet-Ausstellungskalender (klick hier)! Im Internet-Ausstellungskalender können Sie Ihren Yorkie zu einer Zuchtschau und/oder gleichzeitig einer Zuchttauglichkeitsprüfung auch online anmelden. |
Diese Unterlagen müssen zur Zuchtzulassungs-Prüfung mitgebracht werden:
1. Original-Ahnentafel des Hundes. 2. Richterbericht (gültig auch vom gleichen Tag), mit der Mindestformwertnote 2. »Sehr gut«. 3. Impfausweis (bei gechipten Hunden mit deutlich lesbarem Aufkleber). 4. PL-Untersuchungsbescheinigung. 5. Die derzeit gültige Mitgliedskarte. |
Weiterer wichtiger Hinweis: Die Anmeldung zur Zuchtzulassung ist an die jeweilige Meldestelle einzureichen. Die Zuchtzulassungsgebühren in Höhe von z.Zt. 30. sind vorab oder am Tag der Zuchtzulassung beim Sonderleiter der 1.DYC-Spezialzuchtschau in bar zu entrichten. Für angemeldete und nicht vorgeführte Hunde sind die Gebühren binnen 7 Tagen beim Schatzmeister, unter Angabe des Verwendungszwecks, einzuzahlen. |
Weitere Infos erhalten Sie durch die Zuchtbuchstelle: Telefon T 02864/2719 (Montag bis Freitag 19-20 Uhr) |