Auszug aus der Zuchtordnung
des 1. Deutschen Yorkshire-Terrier-Club eV - verbindlich ab 1. Januar 2005

Voraussetzung für die Zuchtzulassung ist:

1. die Mitgliedschaft
im 1. Deutschen Yorkshire-Terrier-Club eV.
2. eine anerkannte Ahnentafel:
Es gelten alle Ahnentafeln des 1.DYC, KfT und CYT sowie alle Ahnentafeln
von Yorkies, die international FCI-anerkannt bzw. in das Zuchtbuch des 1.DYC eingetragen sind.

Anmerkung zur Übernahme von Yorkshire-Terriern mit einer nicht FCI/VDH-anerkannten Ahnentafel in das Zuchtbuch des 1.DYC eV:
1. Rüden können nicht übernommen werden.
2. Hündinnen müssen 2 Richtern des 1.DYC zur Feststellung des Rassetyps (u.a.) vorgestellt werden.
2. War dies erfolgreich, erhält der Hund eine Registerahnentafel und kann somit an einer Zuchtzu-
2. lassungsprüfung unter den gleichen Bedingungen wie Hunde mit einer FCI/VDH-Ahnentafel
2. teilnehmen. Die weiteren Bedingungen regelt die 1.DYC-Zuchtordnung.

3. eine Zuchtschaubewertung:
Rüden und Hündinnen müssen auf einer Zuchtschau, bei der der 1.DYC die Sonderleitung innehatte oder selbst Veranstalter war, mindestens die Formwert-
note »Sehr gut« erhalten haben.
4. eine Zuchtzulassungsprüfung:
Die Teilnahme an einer Zuchtzulassungsprüfung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt pro Hund Euro 30,00.
Die Prüfungskommission für die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus zwei Zuchtrichtern des 1.DYC eV.
5. Alle Yorkshire-Terrier, die zur Zucht zugelassen werden sollen,
müssen eine anerkannte Untersuchung auf Patellaluxation nachweisen.
Zur Zucht zugelassene Hunde mit Patellaluxation Grad 2 dürfen nur von einem PL-freien Zuchtpartner angepaart werden (ausgenommen Auslandsdeckakte).
Als anerkannte PL-Untersuchungen gelten alle tierärztlichen Gutachten.
Für PL-Gutachten wird nur der vom VDH eV herausgegebene Vordruck anerkannt.
Das Gutachten (rote und blaue Kopie) verbleibt beim Hauptzuchtwart.
Das Mindestalter für PL-Untersuchungen (Rüden und Hündinnen) ist 12 Monate.
6. Kennzeichnung:
Sofern der Yorkshire-Terrier im Herkunftsland nicht gechipt wurde und dort keine Tätowierpflicht besteht, müssen importierte Yorkshire-Terrier vor Vorstellung zur Zuchtzulassung tätowiert oder gechipt werden.
7. Prüfungs-Bewertungen:
Als verbindliches Ergebnisse wird bei der Zuchtzulassungsprüfung vergeben:
Zur Zucht zugelassen / Zur Zucht nicht zugelassen / Zurückgestellt.
Die Zuchtzulassung kann auch unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Anmeldung und Termine:
Es finden mindestens vier ZZ-Prüfungen pro Jahr statt – zeitlich und geographisch sinnvoll auf Deutschland verteilt.
Eine Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung ist nur bei besonders gekennzeichneten Zuchtschauen möglich – siehe Vereinsorgan YTJ oder im Internet-Ausstellungskalender (klick hier)!
Im Internet-Ausstellungskalender können Sie Ihren Yorkie zu einer Zuchtschau und/oder gleichzeitig einer Zuchttauglichkeitsprüfung auch online anmelden.
Diese Unterlagen müssen zur Zuchtzulassungs-Prüfung mitgebracht werden:
1. Original-Ahnentafel des Hundes.
2. Richterbericht (gültig auch vom gleichen Tag), mit der Mindestformwertnote
2. »Sehr gut«.
3. Impfausweis (bei gechipten Hunden mit deutlich lesbarem Aufkleber).
4. PL-Untersuchungsbescheinigung.
5. Die derzeit gültige Mitgliedskarte.
Weiterer wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung zur Zuchtzulassung ist an die jeweilige Meldestelle einzureichen. Die Zuchtzulassungsgebühren in Höhe von z.Zt. € 30.– sind vorab oder am Tag der Zuchtzulassung beim Sonderleiter der 1.DYC-Spezialzuchtschau in bar zu entrichten.
Für angemeldete und nicht vorgeführte Hunde sind die Gebühren binnen 7 Tagen beim Schatzmeister, unter Angabe des Verwendungszwecks, einzuzahlen.
Weitere Infos erhalten Sie durch die Zuchtbuchstelle:
Telefon T 02864/2719 (Montag bis Freitag 19-20 Uhr)


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