FORUM-ORDNER 8/2005
Kostenlos für Abonnenten des »Yorkshire-Terrier-Journals«: unsere Rat &
Hilfe-Hotline! |
Anfragen ohne Namens-
und Adressenangabe haben keine Chance beantwortet zu werden. |
Dies
ist keine Welpenvermittlung – bitte in der »Züchtertafel«
Züchter und Welpen suchen! |
Wir
unterstützen auch keine unkontrollierten Verpaarungen (Deckakte) von
Yorkies, die weder
eine
Zuchttauglichkeitsprüfung vorweisen können, noch dem Rassetyp
entsprechen! |
Da wir unseriöses Hundezüchten und den damit verbundenen Hundehandel
ablehnen,
werden wir Beiträge mit den Begriffen »Mini-Yorkie« (diese
Rasse-Varietät gibt es nicht!) weder veröffentlichen noch beantworten! |
Hinweis: Die korrekte abgekürzte
Schreibweise für den Yorkshire-Terrier: Yorkie (und nicht Yorki, Yorky, Jorki...)! |
4.
September
2005: eMail von Frank, 31224 Peine:
Wir halten drei Chihuahuas (ich weiß – eigentlich falsches Forum)
im eigenen Haus innerhalb eines Wohngebietes und die Sache hat sehr
verzwickt angefangen.
Ein Mitbewohner des Wohngebietes hat sich bei der Verwaltung
darüber beschwert, das unsere Hunde nachts laut bellen. Dieser
Mitbewohner wohnt schräg versetzt in einer Parallelstrasse
(Luftlinie ca. 200 m). Darüber hinaus halten wir unsere Hunde
natürlich nicht in einem Zwinger sondern innerhalb der Wohnung. Die
Hunde schlafen auch bei uns beim Schlafzimmer und haben keine
Gelegenheit das Haus zu verlassen.
Daraufhin stand das Ordnungsamt bei uns vor der Tür und teilte uns
eigentlich lediglich die bestehende Rechtsprechung zum Thema
Hundegebell mit (nicht von 13-15, nicht nach 22, nicht länger als
30 Minuten etc.).
Für uns war das Thema damit eigentlich gegessen, bis das Bauamt
(untere Bauaufsichtsbehörde) sich telefonisch bei uns meldete und
die folgende Aussage traf: »Sie leben in einem Wohngebiet und da
darf man nur einen großen, oder weil wir Ihnen hier sehr weit
entgegen kommen, zwei kleine Hunde halten. Da Sie drei Hunde haben
können Sie sich schon einmal überlegen welchen Hund Sie abgeben
werden. Die schriftliche Anhörung senden wir Ihnen zu.«
Ich habe später die Telefonnummer zurückgerufen und hatte
tatsächlich die Bandansage des Bauamtes an der Leitung ! Da dort
nun schon geschlossen war habe ich versucht im Internet etwas
herauszufinden, habe aber so einen Blödsinn nicht entdecken
können. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Tierschutzverein haben wir
einen engagierten Mitarbeiter gefunden, der dort gleich am nächsten
Tag vorstellig wurde (zusammen mit einigen weiteren Hundehaltern aus
unserem Wohnbezirk, die ebenfalls mehr als einen großen bzw. zwei
kleine Hunde halten) und bekam die Aussage, das es sich hier um
geltendes Recht handeln würde, welches aber nur dann Anwendung
findet, wenn eine Beschwerde eingehen sollte.
Ich fasse die Aussagen kurz zusammen:
– Wohngebiet
– nur ein großer oder zwei kleine Hunde
– allein die Anzahl ist entscheidend, es kommt nicht auf Belästigungen der
Nachbarn o.ä. an
– keine Ausnahmen (auch nicht für Züchter)
– es reicht die bloße Aussage eines Mitbewohner desselben Wohngebietes
Ich habe ihr versucht zu erklären, dass eine solche Vorschrift
keinerlei Sinn machen würde, denn allein durch die Reduzierung der
Hundeanzahl würde sich nichts ändern, aber dieses und viele
weitere logische Argumente (zur Hundesteuer angemeldet,
Gleichbehandlungsgrundsatz, Eingriff in das Eigentum, zuerst das
geringste Mittel, etc.) prallten an ihr ab.
Auf meine Frage nach der Rechtsnorm konnte ich nur die folgenden
Aussagen bekommen:
– §4 in Verbindung mit §14 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
– es steht natürlich nicht direkt in diesen Paragraphen sondern im Kommentar
(Gesetze sind fast immer so geschrieben, das sich viele Fragen
ergeben und in einer Kommentierung zum Gesetz findet man dann
Auslegungen, wie das Gesetz gemeint war und was bewirkt werden soll
sowie Gerichtsentscheidungen mit der kurzen Entscheidung)
– die Entscheidung bezieht sich auf das Halten von Schäferhunden
Somit handelt es sich um Bundesrecht ! Demnach wären bundesweit
alle Hundehalter betroffen, die mehr als einen grossen Hund oder
zwei kleine Hunde in einem Wohngebiet (Bebauungsplan) halten !
Ich habe der guten Frau zugesichert, sofort mit Erhalt der Anhörung
die Medien und alle Tierschutzgruppierungen einzuschalten die mir
nur einfallen. Danach bekam ich die Nachricht das sie sich noch
einmal mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzt und diesem eine
Frist von 14 Tagen zur Beschwerdebegründung eingeräumt hat. Danach
will die Behörde entscheiden.
Wir haben auch jemanden gefunden der drei Huskies gehalten hat und
ebenfalls von dieser Frau angerufen wurde. Es wurde eine Einigung
getroffen indem der Hundehalter einen Hund innerhalb von etwa drei
Monaten abgeben sollte. Es gibt aber nichts Schriftliches!
Mittlerweile hat sich dieser Fall erledigt, da dieser Hundehalter
sein Haus verkauft und aus dieser Stadt weggezogen ist.
Daher meine Fragen: Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Antworten leiten wir weiter.
2.
September
2005: eMail von Simone, 67273 Bobenheim am Berg:
Hallo, mein Name ist Simone, mein mittelgroßes Yorkshire Terrier
heißt Tommy. Er ist 10 Jahr alt und zum Glück noch fit. Leider
bellt er immer die großen Hunde an und fühlt sich als den stärksten.
Kleine Hundefreunde hat er leider wenig und leider auch keine von
seiner Rasse. Nun meine Frage: Weiß jemand in meiner Umgebung einen
Ort, wo man sich mit seinen Yorkies treffen kann? Das wäre sehr schön.
Vielen Dank im Voraus.
Antworten leiten wir weiter.
1.
September
2005: eMail von Marion, 12103 Berlin:
Hallo liebes YTJ-Team!
Ich schreibe heute an Euch, weil ich total verunsichert bin und auf
keinen Fall einen Fehler machen möchte.
Unsere fast 7 Monate alte Yorkie-Hündin soll in knapp 2 Wochen
kastriert werden. Leider mussten wir uns dafür entscheiden, da wir
noch einen 11 Jahre alten Westierüden bei uns haben. Ich habe mir
eine gute Tierarztpraxis ausgesucht und mich auch beraten lassen.
Eigentlich war auch alles klar, bis mir die Ärztin sagte, es ist
nicht einfach bei kleinen, leichten Hunden, die Narkose zu machen.
Unsere Hündin ist nicht wirklich groß und wiegt so etwas über 2
Kilo.
Ist es denn wirklich ein so großes Risiko oder musste mich die
Ärztin nur vorsoglich darauf hinweisen? Ich habe riesige Angst,
dass meiner Kleinen etwas passieren könnte, soll ich den Termin
lieber absagen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit einer Kastration kann man auch noch zuwarten. Die Meinungen
über den besten Zeitpunkt gehen auseinander. Eine Narkose ist kein
Problem (auch bei kleinen Hunden), der Tierarzt muss nur Erfahrung
damit haben und diese genauest dosieren sowie den Zeitablauf der
Operation abschätzen können, damit der Hund sofort nach der
Operation wieder aufwacht. Mehr können wir dazu leider nicht sagen.
4. September 2005: Antwort von Karin, A-9170 Ferlach:
Liebe Marion aus Berlin! Du schreibst, dass Du Deine Yorkiehündin
kastrieren lässt, weil noch ein 11jähriger (!!!) Westierüde bei
Dir im Haushalt lebt und Du nun Angst hast wegen der Narkose der
Yorkiehündin!? Also von der Logik her finde ich, wäre es nicht
vielleicht einfacher, statt der Yorkiehündinn den Westierüden
kastrieren zu lassen, er ist immerhin bereits 11 Jahre alt und beim
Rüden sind solche Eingriffe viel kleiner als bei einer Hündin, wo
das doch eine größere Operation ist! Denk mal darüber nach, das
ist wirklich einfacher so. Karin und Yorkies
1.
September 2005: eMail von Marcel, 17034 Neubrandenburg:
unser familien jorki hat ein knöllchen in der brust der tierarzt
bei dem meine schwester war hat gesagt das es wieder weg gehen tut
und das es nicht schlimm ist und das es normal wäre, aber es ist
nicht so es is ein wenig größer geworden und so haben wir einen
anderen tierarzt aufgesucht und der sagte das es ein tumor sei nun
liegt ein operation vor! wie kann ich rechtlich gegen den anderen
tierarzt vorgehen und muss er für die op kosten ein teil
aufkommen???? ich bitte um schnellst mögliche antwort!
Rechtlich ist ein Vorgehen gegen den Tierarzt nicht möglich, nur
weil er eine andere Diagnose gestellt hat. Knöllchen in der
Brustgegend kommen öfters vor und in den meisten Fällen muss auch
nichts unternommen werden. Warum der andere Tierarzt meint, dass
eine Operation unumgänglich sei, können wir nicht feststellen. Es
wäre auch unverantwortlich von uns, wenn wir uns hier einmischen
würden und eigene Diagnosen stellen. Bitte haben Sie dafür
Verständnis.
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